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Podologie
Podologie ist eine Wissenschaft für sich.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes über den
Beruf der Podologen vom 04.12.2001
(BGBI. IS. 3320) am 02.01.2002, sind die
Berufsbezeichnung "Podologe/Podologin"
bundesweit gesetzlich geschützt
und offiziell den Beruf der Podologe als
Medizinal-Fachberuf anerkannt.

Im Unterschied zur Fußpflege steht
beim Podologen nicht Kosmetik, sondern
die Erhaltung der Fußgesundheit im
Vordergrund.

Die Maßnahmen eines Podologen ergeben
sich aus den Gebieten der Diabetologie,
Dermatologie, Orthopädie und Chirurgie.
Sie umfassen kurative und präventive
therapeutische Maßnahmen rund um den
Fuß.
Der Podologe arbeitet eng mit anderen
Heilberufen zusammen.
Zulassung

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Informations-Links:
Zentralverband der Podologen
und
Fusspfleger Deutschlands e.V.
Deutscher Podologen Verband
MEDIZ - INFO
Fußpfleger
EasyApotheke