Diabetes-Info
Diabetes mellitus ist mittlerweile eine "Volkskranheit".
In Deutschland sind ca. 6 Mio. Menschen davon betroffen
und gibt es viele Patienten mit diabetischen Fußsyndrom.
Das Risiko des Diabetikers eine Amputation zu erleben, ist
gemessen an der Gesamtbevölkerung mit 72% recht hoch.
Durch regelmässige qualifizierte Keratosenbehandlung, mit
eingehender Beratung des Patienten in Bezug auf häusliche
Pflege der Füße kann oft eine solche Komplikation
vermieden werden.
Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Komplexe
podologische Fußbehandlung nur bei der Indikation
"diabetisches Fußsyndrom mit PNP (Polyneuropathie) und/
oder pAVK (periphere arterielle Verschlusserkrankung)".
Bei der ersten Verordnung kann der Arzt bis zu drei
Behandlungen im Abstant von 4 - 6 Wochen je nach
Indikation verordnen. Alle Folgeverordnungen können für
bis zu 6 Behandlungen ausgestellt werden.
Diese Patienten kommen zum Podologe
mit der ausgestellten "Heilmittelverordnung 13"
durch den Diabetologen oder Hausarzt.
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Heilmittelverordnungsschein Nr: 13
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